{"id":1684,"date":"2009-05-11T16:49:54","date_gmt":"2009-05-11T15:49:54","guid":{"rendered":"http:\/\/www.nsonic.de\/blog\/?p=1684"},"modified":"2009-05-12T16:30:11","modified_gmt":"2009-05-12T15:30:11","slug":"antwort-auf-meinen-brief-an-meine-abgeordneten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.nsonic.de\/blog\/2009\/05\/antwort-auf-meinen-brief-an-meine-abgeordneten\/","title":{"rendered":"Antwort auf meinen Brief an meine Abgeordneten"},"content":{"rendered":"<p>Ich hatte ja berichtet, dass ich <a href=\"https:\/\/www.nsonic.de\/blog\/2009\/05\/offener-brief-an-meine-abgeordnete\/\">einen Brief an meine Abgeordneten<\/a> zum Thema der Internetsperren geschrieben habe. In den letzten Beitr\u00e4gen in diesem Blog k\u00f6nnt Ihr nachlesen, warum nicht nur ich einen begr\u00fcndeten Verdacht habe, dass \u00fcber diesen Umweg eine Informationszensur im Internet eingef\u00fchrt werden kann und wird.<\/p>\n<p>Nun erreichte mich eine Antwort von Dirk B\u00fcrger (pers\u00f6nlicher Referent von Dr. Hans Georg Faust an den einer meiner Briefe per E-Mail ging). Ich erhielt die Erlaubnis die Antwort zu ver\u00f6ffentlichen was ich hiermit tue.<\/p>\n<p>Die Komplette Antwort:<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrter Herr Nienke,<\/p>\n<p>konkret sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Diensteanbieter personenbezogene Daten f\u00fcr Zwecke der Verfolgung von Straftaten nach \u00a7 184 b StGB den zust\u00e4ndigen Stellen auf deren Anordnung \u00fcbermitteln k\u00f6nnen. Ob und inwieweit die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden t\u00e4tig werden, ist von den daf\u00fcr zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden selbst zu entscheiden. Zumindest er\u00f6ffnet der Gesetzesentwurf die M\u00f6glichkeit dazu.<\/p>\n<p>Die Zugangsanbieter d\u00fcrfen nach dem Gesetzentwurf Daten nur erheben und verwenden (also auch speichern), soweit dies f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Zugangsblockierung erforderlich ist. An die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden d\u00fcrfen diese Daten nur auf Grund eines richterlichen Beschlusses nach \u00a7 100 g StPO in Echtzeit an die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden weitergeleitet werden.<\/p>\n<p>Nach \u00a7 100g StPO d\u00fcrfen zur Aufkl\u00e4rung von erheblichen oder &#8211; wie dies bei der Verbreitung, dem Erwerb und dem Besitz kinderpornographischer Schriften oftmals der Fall ist &#8211; mittels Telekommunikation begangenen Straftaten ohne Wissen des Betroffenen sogenannte Verkehrsdaten erhoben werden. Das erm\u00f6glicht, aufgrund richterlicher Anordnung die auf den Stoppserver zulaufenden Anfragen als Kopie in Echtzeit (also \u201elive\u201c) an die Strafverfolgungsbeh\u00f6rde auszuleiten und dort zu Zwecken der Strafverfolgung zu verarbeiten.<\/p>\n<p>Durch die strafrechtliche Ermittlungen kann dann gekl\u00e4rt werden, ob und wer sich strafbar gemacht hat, wenn eine gesperrte Webadresse angesurft wird. Wie bei jeder Straftat gen\u00fcgt zwar f\u00fcr die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde. Dieser Verdacht ist dann jedoch weiter abzukl\u00e4ren, insbesondere dahingehend, von wem die Straftat begangen worden ist und ob diese Person vors\u00e4tzlich gehandelt hat. Das hei\u00dft dann auch, dass sich nicht strafbar macht, wer unbeabsichtigt auf eine Seite mit kinderpornografischem Inhalt gesto\u00dfen ist.<\/p>\n<p>Dennoch gilt auch hier der Grundsatz, dass Unwissenheit in der Regel nicht vor Strafe sch\u00fctzt. Die Strafbarkeit des Verhaltens ist in \u00a7 184 b StGB geregelt. Sofern sich die Unwissenheit auf die Strafbarkeit des Verhaltens bezieht (Verbotsirrtum), sch\u00fctzt sie den T\u00e4ter nur, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte.<\/p>\n<p>Im \u00dcbrigen befugt der Gesetzesentwurf das BKA im neuen \u00a7 8a Telemediengesetz nur zur Listung von Zieladressen, die Kinderpornografie nach \u00a7 184 b StGB enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen. Dar\u00fcber hinaus d\u00fcrfen keine Zieladressen gelistet werden.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\ni.A. Dirk B\u00fcrger<\/p><\/blockquote>\n<p>Ich habe diesen Brief wiederum beantwortet &#8211; Darauf habe ich allerdings noch keine R\u00fcckmeldung erhalten. Meine Antworten lest Ihr nach dem Klick<br \/>\n<!--more--><\/p>\n<blockquote><p><em>Sehr geehrter Herr Nienke,<br \/>\nkonkret sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Diensteanbieter personenbezogene Daten f\u00fcr Zwecke der Verfolgung von Straftaten nach \u00a7 184 b StGB den zust\u00e4ndigen Stellen auf deren Anordnung \u00fcbermitteln k\u00f6nnen. Ob und inwieweit die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden t\u00e4tig werden, ist von den daf\u00fcr zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden selbst zu entscheiden. Zumindest er\u00f6ffnet der Gesetzesentwurf die M\u00f6glichkeit dazu.<\/em><\/p><\/blockquote>\n<p>Wir halten also fest:<br \/>\n&#8211; Personenbezogene Daten werden erfasst<br \/>\n&#8211; Diese k\u00f6nnen zur Strafverfolgung eingesetzt werden.<\/p>\n<blockquote><p><em>Die Zugangsanbieter d\u00fcrfen nach dem Gesetzentwurf Daten nur erheben und verwenden (also auch speichern), soweit dies f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Zugangsblockierung erforderlich ist. An die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden d\u00fcrfen diese Daten nur auf Grund eines richterlichen Beschlusses nach \u00a7 100 g StPO in Echtzeit an die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden weitergeleitet werden.<br \/>\nNach \u00a7 100g StPO d\u00fcrfen zur Aufkl\u00e4rung von erheblichen oder &#8211; wie dies bei der Verbreitung, dem Erwerb und dem Besitz kinderpornographischer Schriften oftmals der Fall ist &#8211; mittels Telekommunikation begangenen Straftaten ohne Wissen des Betroffenen sogenannte Verkehrsdaten erhoben werden. Das erm\u00f6glicht, aufgrund richterlicher Anordnung die auf den Stoppserver zulaufenden Anfragen als Kopie in Echtzeit (also \u201elive\u201c) an die Strafverfolgungsbeh\u00f6rde auszuleiten und dort zu Zwecken der Strafverfolgung zu verarbeiten.<br \/>\n<\/em>\n<\/p><\/blockquote>\n<p>Wir halten also fest:<br \/>\n&#8211; Zugriffe auf das Stoppschild d\u00fcrfen nicht nur gespeichert und zur Strafverfolgung eingesetzt werden, diese Daten k\u00f6nnen (und werden) auch in Echtzeit weitergeleitet an das BKA oder andere Strafverfolgungsbeh\u00f6rden.<\/p>\n<blockquote><p><em>Durch die strafrechtliche Ermittlungen kann dann gekl\u00e4rt werden, ob und wer sich strafbar gemacht hat, wenn eine gesperrte Webadresse angesurft wird. Wie bei jeder Straftat gen\u00fcgt zwar f\u00fcr die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde. Dieser Verdacht ist dann jedoch weiter abzukl\u00e4ren, insbesondere dahingehend, von wem die Straftat begangen worden ist und ob diese Person vors\u00e4tzlich gehandelt hat. Das hei\u00dft dann auch, dass sich nicht strafbar macht, wer unbeabsichtigt auf eine Seite mit kinderpornografischem Inhalt gesto\u00dfen ist.<\/em>\n<\/p><\/blockquote>\n<p>Wir halten also fest:<br \/>\n&#8211; Die Beweislast wird durch den Aufruf des Stoppschildes umgedreht. Der Verdacht besteht, die Schuld ist quasi best\u00e4tigt (sonst d\u00fcrften die Daten ja gar nicht erhoben und weitergeleitet werden) und jetzt muss der B\u00fcrger seine Unschuld beweisen.<br \/>\n&#8211; Dazu notwendige Anh\u00f6rungen, Durchsuchungen, etc. sind nicht ausgeschlossen.<\/p>\n<p>Sehe ich das, mal ganz n\u00fcchtern betrachtet, richtig?<\/p>\n<blockquote><p><em>Dennoch gilt auch hier der Grundsatz, dass Unwissenheit in der Regel nicht vor Strafe sch\u00fctzt. Die Strafbarkeit des Verhaltens ist in \u00a7 184 b StGB geregelt. Sofern sich die Unwissenheit auf die Strafbarkeit des Verhaltens bezieht (Verbotsirrtum), sch\u00fctzt sie den T\u00e4ter nur, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte.<br \/>\n<\/em>\n<\/p><\/blockquote>\n<p>Wir halten also fest:<br \/>\n&#8211; Die Politik geht davon aus, dass das Stoppschild nur mit Vorsatz aufgerufen werden kann (weil Kinderpornografische Inhalte aufgerufen werden sollten).<\/p>\n<p>&#8211; Wer nicht wei\u00df, dass solches Material illegal ist hat trotzdem mit einer Strafe zu rechnen. Dies ist \u00fcbrigens ganz normal und im GG verankert (Unwissenheit sch\u00fctzt vor Strafe nicht &#8211; das lernten wir schon in der Schule). Das ist nicht neu und bedarf keiner neuen Gesetze.<\/p>\n<p>&#8211; Nun ist es aber, nach eigener Argumentation der Politiker wie v.d.Leyen und Guttenbarg, so, dass man ja angeblich mit wenigen Klicks auch rein Zuf\u00e4llig auf solchen Landen kann. Diese Aussage ist zwar sehr pauschalisiert aber im Kern nicht falsch &#8211; es bedarf f\u00fcr so ein Versehen aber schon einiger Zuf\u00e4lle oder bewusster T\u00e4uschung im Vorfeld.<br \/>\nNun, wenn aber so ein Aufruf unbeabsichtigt passieren kann &#8211; Warum wird dann dem Aufrufer pauschal der Vorsatz unterstellt (siehe oben: Datenspeicherung, Weiterleitung der Daten, etc.)?<\/p>\n<blockquote><p><em>Im \u00dcbrigen befugt der Gesetzesentwurf das BKA im neuen \u00a7 8a Telemediengesetz nur zur Listung von Zieladressen, die Kinderpornografie nach \u00a7 184 b StGB enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen. Dar\u00fcber hinaus d\u00fcrfen keine Zieladressen gelistet werden.<\/em>\n<\/p><\/blockquote>\n<p>Mir ist <a target=\"_blank\" href=\"http:\/\/dip21.bundestag.de\/dip21\/brd\/2009\/0394-09.pdf\">der Gesetzentwurf<\/a> bekannt und ich habe ihn aufmerksam gelesen. Es stimmt, dass JETZT NOCH eindeutig auf Kinderpornografie verwiesen wird.<\/p>\n<p>Sie haben aber sicher die Diskussionen, Reden und Interviews verschiedener Politiker in letzter Zeit verfolgen k\u00f6nnen. Nach diesen Aussagen ist meiner Meinung nach eindeutig, dass:<\/p>\n<p>&#8211; Im ersten Schritt diese Ma\u00dfnahmen gegen Kinderpornografie eingesetzt werden sollen. Meiner Meinung nach werden die Opfer dieses Verbrechens selbst missbraucht um neue Strukturen der Kontrolle einzuf\u00fchren<\/p>\n<p>&#8211; Weitere Anw\u00e4rter stehen schon vor der T\u00fcr. Zypris selbst schlie\u00dft nicht mehr aus, dass diese Mechanismen dann ausgeweitet werden um gegen Urheberrechtsverst\u00f6\u00dfe vorzugehen und diese zu blockieren. Ihnen ist hoffentlich klar welche drastische Ausweitung so ein Schritt bedeuten w\u00fcrde?<\/p>\n<p>&#8211; Der n\u00e4chste Schritt w\u00e4re dann vielleicht ein blockieren von (nicht stattlichem) Gl\u00fccksspiel wie es in der j\u00fcngeren Vergangenheit schon vorgeschlagen wurde.<\/p>\n<p>Ich sehe in der geplanten Ma\u00dfnahme nur den ersten Schritt in eine drastische Einschr\u00e4nkung unserer Rechte auf informelle Selbstbestimmung.<\/p>\n<p>Niemand hat etwas dagegen die Kinderporno-Seiten strafrechtlich zu verfolgen &#8211; aber daf\u00fcr gibt es bereits Gesetze. Wir ben\u00f6tigen daf\u00fcr keine neuen. Eine Mail an &#8220;abuse@<host.com\/.de\/...>&#8221; sollte in \u00fcber 90% der F\u00e4lle gen\u00fcgen &#8211; Oder die Antragstellen sollen erst einmal schl\u00fcssig nachweisen, dass all die Server in einem Land stehen, in dem dieses Verbrechen legal ist oder die Hoster nicht reagieren!<\/p>\n<p>Erkennen Sie nicht, dass dieses geplante Gesetz drastische Einschr\u00e4nkungen der Grundrechte erm\u00f6glicht? Es kann ja nicht einmal gepr\u00fcft werden, ob die Einschr\u00e4nkung &#8220;nur Kinderpornografie&#8221; \u00fcberhaupt eingehalten wird.<br \/>\nEs gibt keine Regelungen, ob und wie die gesperrten Seiten wieder von der Liste kommen k\u00f6nnen &#8211; Ein Versehen ist lt. Gesetzentwurf \u00fcberhaupt nicht vorgesehen.<\/p>\n<p>Und all das soll man jetzt einf\u00fchren? Mit allen Konsequenzen? Und das, obwohl dieses Gesetz nicht einem Opfer hilft?<\/p>\n<p>Glauben Sie den wirklich, dass Menschen, die so etwas (KiPo) zuf\u00e4llig zu  sehen bekommen selbst zu Gewaltverbrechern werden und dass man sie deshalb daf\u00fcr sch\u00fctzen muss? Und dass alles, w\u00e4hrend die &#8220;Szene&#8221; quasi ungehindert weiter macht und das Material direkt per E-Mail oder Briefpost austauscht &#8211; wie es Ermittler und Experten ja schon best\u00e4tigt haben?<\/p>\n<p>Ist es das Wert?<br \/>\n70.000 B\u00fcrger sagen: Nein. Und es werden st\u00e4ndig mehr. Und das sind nur die B\u00fcrger, die von der ePetition erfahren haben, Internet haben und die sich trauen ihren Namen \u00f6ffentlich zu nennen &#8211; auch auf die Gefahr hin als P\u00e4dophil verurteilt zu werden (siehe Aussagen von v.d.Leyen und Guttenberg die diesen Menschen mangelndes Wertegef\u00fchl und mehr unterstellen).<\/p>\n<p>Ich hoffe ernsthaft, dass das Thema nicht an den begr\u00fcndeten Bedenken der Bev\u00f6lkerung vorbei entschieden wird, nur um im Wahlkampf nicht das Gesicht zu verlieren.<\/p>\n<p>Im Gegenteil: Ich behaupte, dass CDU\/SPD gewaltige Pluspunkte sammeln k\u00f6nnen, wenn sie \u00f6ffentlich eingestehen w\u00fcrden, dass der Gesetzentwurf nicht die L\u00f6sung des Problems darstellt und dass man \u00fcber Alternativen ernsthaft diskutieren m\u00f6chte.<\/p>\n<p>Ein mehr als besorgter B\u00fcrger<\/p>\n<p>Boris Nienke<\/p>\n<p><u2>Weitere Nachfrage an Hr. Dr. Faust geschickt<\/u2><br \/>\nIch habe inzwischen eine weitere E-Mail an den Abgeordneten geschickt:<\/p>\n<p>\u00dcber eine Antwort auf meine oben in Ihre Antwort eingestreuten Feststellungen und Fragen w\u00fcrde ich mich auch noch freuen.<\/p>\n<p>Ich m\u00f6chte Ihnen au\u00dferdem diesen Link ans Herz legen:<br \/>\nhttp:\/\/blog.odem.org\/2009\/05\/quellenanalyse.html<\/p>\n<p>Die Zusammenfassungen stehen jeweils in einem grauen Kasten. Der lange Text analysiert die Grundlagen, die Aussagen und die Quellen und kommt zu dem Schluss, dass so einiges nicht stimmt &#8211; Entweder soll etwas anderes gesperrt werden (mehr als die bestialischen Kindesmissbr\u00e4uche f\u00fcr die es ganz offensichtlich keinen wirklichen kommerziellen Markt gibt) oder aber die Zahlen stimmen vorne und hinten nicht. Abgesehen davon, dass man Anbieter von solchem Material schon jetzt problemlos vom Netz bekommt.<\/p>\n<p>Ich muss fragen, wie Sie (bzw. Hr. Dr. Hans Georg Faust selbst) zu dieser Sache steht und ob er die Quellenanalyse als korrekt oder falsch ansieht. Wenn er sie als falsch betrachtet bitte ich hiermit um konkrete Belege und Angaben der Quellen auf die sich die Argumentationen PRO Sperre st\u00fctzen.<\/p>\n<p>Vielen Dank<\/p>\n<p>Boris Nienke<\/p>\n<p>Inzwischen wurden <a href=\"https:\/\/www.nsonic.de\/blog\/2009\/05\/weitere-antwort-des-referenten-von-hr-dr-faust\/\">meine Nachfragen &#8220;beantwortet&#8221;<\/a> Vorweg: stur, ignorant, Textbaustein, nicht auf die Fragen eingegangen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ich hatte ja berichtet, dass ich einen Brief an meine Abgeordneten zum Thema der Internetsperren geschrieben habe. 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