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DSGVO – Google erhält Strafe über 50 Millionen Euro

Frankreich moniert, dass Googles Einstellungen zur Datenspeicherung beim Anlegen eines Kontos vorausgewählt sind und dass diese Einstellungen zu versteckt und undurchsichtig seien. (ganz grob interpretiert; Details siehe Link am Ende)

Interessant… Klar, ein bereits gesetzter Haken kann moniert werden, sehe ich ein – wobei ein Google-Konto OHNE gesetzten Haken wohl eher gar nicht erst funktioniert und ein Anwender sich ja schon vorher aktiv… ach was soll’s, das fixen die sicher schnell.

Allerdings ist mir gerade Google in letzter Zeit (Monate) eher positiv aufgefallen und hat fast schon genervt:

  • Mehrere E-Mails mit Hinweis auf die Datenspeicherung, Freigaben für andere Anwendungen, Möglichkeiten sich das alles anzusehen und der dringenden(!) Bitte doch mal drüber zu schauen und die Einstellungen ggf. anzupassen.
  • Beim Aufruf von Google-Mail, Youtube, etc. wurden mir große Overlays o.ä. eingeblendet mit Hinweis auf Datenspeicherung, Anpassung von Bedingungen und wie/wo ich sie ändern könnte etc.

Dass also gerade Google jetzt zu der Strafe kommt, überrascht mich dann doch.

(Quelle: cnil.fr)

1 Kommentar zu “DSGVO – Google erhält Strafe über 50 Millionen Euro

  1. Die DSGVO schreibt u.a. vor, dass “datenschutzfreundliche Grundeinstellungen” zu benutzen sind und dass es keine “Kopplung” zwischen einem Dienst und der Erfassung von zusätzlichen, für den Dienst nicht notwendigen Daten erfolgt.

    Genau dagegen hat Google verstoßen.

    Dieses Kopplungsverbot (DSGVO Art. 7 (4)) kann aber von Google nicht einfach gelöst werden. Genau darauf basiert ja deren Geschäftsmodell. Google hat größtmögliches Interesse daran, dass sie möglichst viele personenbezogenen Daten erfassen, um zielgerichtete Werbung anzeigen zu können. Genau das dürfen sie aber nach der DSGVO nicht tun, ohne dass der Benutzer explizit dazu einwilligt.

    Es moniert übrigens nicht Frankreich, sondern diese Klage wurde nur von der französischen Datenschutzbehörde eingebracht während weitere, ähnliche Klagen (gegen Instagram, WhatsApp und Facebook) in anderen EU-Ländern laufen. Es geht in diesen ersten Prozessen nämlich auch um die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Datenschutzbehörden, wie sie in der DSGVO eingerichtet wurde. Es geht also nicht um “Frankreich gegen Google”, sondern um “EU-Datenschutz für Alle”.

    Siehe https://noyb.eu/4complaints/

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